Beratung bei Datenschutzvorfällen

Sie haben eine Rechnung mit persönlichen Kundendaten an den falschen Empfänger versendet?

Bereits diese unbefugte Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber einem Dritten stellt nach Art. 33 DSGVO einen Datenschutzvorfall dar. Sobald Sie von diesem Missgeschick Kenntnis erlangt haben, verbleiben Ihnen maximal 72 Stunden, um den Sachverhalt aufzuklären und dann – falls notwendig – den Vorfall der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

Wir unterstützen Sie bei der Sachverhaltsermittlung, der rechtlichen Bewertung sowie der Kommunikation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Fragen zum Thema Datenschutzvorfälle?

Für Fragen zum Thema Datenschutzvorfälle stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Telefon 04131 – 40 11 77

Alternativ können Sie uns auch hier eine eMail senden … wir helfen Ihnen gerne und schnell weiter.

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