Beratung von Privatpersonen

Wir beraten nicht nur Unternehmen bei der Einhaltung der Pflichten aus der DSGVO, sondern unterstützen auch Privatpersonen bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus der DSGVO. Das dritte Kapitel der DSGVO sieht etliche Rechte für betroffene Personen vor, um die eigenen Daten zu schützen und herauszufinden, in welchem Umfang diese überhaupt verarbeitet werden.

Besonderer Aufmerksamkeit sind hierbei dem Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO, dem Recht auf Berichtigung aus Art. 16 DSGVO, dem Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) aus Art. 17 DSGVO und dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung aus Art. 18 DSGVO zu schenken. Insbesondere der Auskunftsanspruch hilft Ihnen dabei herauszufinden, in welchem Umfang ein Unternehmen Ihre Daten verarbeitet.

Gerne beraten und vertreten wir Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Fragen zum Datenschutzrecht?

Für Fragen zum Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Telefon 04131 – 40 11 77

Alternativ können Sie uns auch hier eine eMail senden … wir helfe Ihnen gerne und schnell weiter.

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