Beratung bei der Einführung neuer Programme

Sie wollen in Ihrem Unternehmen neue Programme zur Vereinfachung von Arbeitsprozessen einführen?

Neben der wirtschaftlichen Seite sollten Sie auch immer datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen um sicherzustellen, dass Sie das Programm DSGVO-konform betreiben können. So ist oftmals der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung notwendig. Viele Unternehmen stellen hierfür bereits bei Vertragsschluss mit Ihnen Vorlagen bereit, welche wir gerne prüfen und – falls notwendig und möglich – nachverhandeln. Zudem müssen Sie das Programm in Ihr Verarbeitungsverzeichnis aufnehmen und Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Umgangs schulen. Wir beraten und begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der Akquise bis hin zur finalen Einführung des Programmes.

Fragen zum Datenschutzrecht?

Für Fragen zum Datenschutzrecht stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Telefon 04131 – 40 11 77

Alternativ können Sie uns auch hier eine eMail senden … wir helfen Ihnen gerne und schnell weiter.

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