Erbauseinandersetzung

Im Idealfall existiert ein Testament, welches keine Fragen offen lässt und damit den Erben eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ermöglicht. Sollten Sie sich dann noch mit Ihren Miterben einig sein, steht der Erbauseinandersetzung nichts im Wege.

Haben Sie allerdings als Erbe keinen Überblick über die Erbmasse und wurden durch den Tod überrascht, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat zu suchen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Erbansprüche. Dabei unterstützen wir Sie auch, den Umfang der Erbmasse festzustellen und sämtliche Miterben ausfindig zu machen, sollten diese Ihnen nicht bekannt sein. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Erbscheines.

Sobald alle Fakten dann vorliegen, finden wir für Sie die beste Lösung.

Fragen zum Thema Erbauseinandersetzung?

Für Fragen zum Thema Erbauseinandersetzung stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Telefon 04131 – 40 11 77

Alternativ können Sie uns auch hier eine eMail senden … wir helfen Ihnen gerne und schnell weiter.

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