Regelung der Erbfolge

Die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten macht immer dann Sinn, wenn der Erblasser mehrere Erben hat, über unteilbares Vermögen verfügt (bspw. Immobilien) oder Dritten etwas zuwenden möchte. In diesen Fällen können Sie als Erblasser entweder mit einem Testament, einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag alles nach Ihren Wünschen regeln.

Gerne beraten wir Sie hierzu und finden zusammen mit Ihnen heraus, welche Vorgehensweise am Besten zu Ihrer Lebenssituation passt.

Fragen zur Regelung der Erbfolge?

Für Fragen zur Regelung der Erbfolge stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Telefon 04131 – 40 11 77

Alternativ können Sie uns auch hier eine eMail senden … wir helfe Ihnen gerne und schnell weiter.

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