„Die Heirat ist der Hauptgrund für Ehescheidungen.“ sagte einst Joseph Levitch (amerikanischer Filmkomiker). So gegensätzlich Heirat und Trennung-/ Scheidung sind, so sehr hängen sie doch voneinander ab.
Basierte die Heirat noch auf dem Prinzip der Vereinigung, so gilt für die Trennung-/-Scheidung das Prinzip der Teilung. Fragen, die am Anfang des gemeinsamen Lebens in weite Ferne gerückt sind, treten nunmehr in den Vordergrund und erfordern eine fachkundige Beratung, um sich der neuen Lebenssituation entsprechend verhalten zu können und keine Nachteile zu erleiden. So hat bereits der Auszug aus der Ehewohnung weitreichende rechtliche Konsequenzen, die vielfach nicht gewollt sind und in dem Ausmaß auch nicht erwartet wurden. Schon in der Erstberatung werden Ihre Ansprüche umfassend dargelegt und zu beachtende Risiken besprochen.
Die Übersicht beinhaltet die Kernbereiche des Familienrechts. Darüber hinaus bestehen/existieren jedoch zahlreiche Punkte, z.B. ob nach der Trennung noch von einer Kontovollmacht Gebrauch gemacht werden kann, die die Belange der Eheleute ebenfalls berühren und zu klären sind.
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