Die angespannte persönliche Beziehung zwischen Ehegatten im Vorfeld einer Trennung oder Scheidung führt nach meiner Erfahrung in der Mehrzahl der Fälle dazu, dass sich ein weiteres Zusammenleben unter einem Dach als schwierig wenn nicht gar unmöglich erweist.
Spätestens in diesem Moment stellt sich die Frage, welcher der beiden Partner in der Ehewohnung verbleibt. Sehen sich die Ehepartner zu einer Einigung außerstande, bleibt letztlich nur die Möglichkeit, die Frage der Zuweisung der Wohnung an einen der Beiden durch eine Gerichtsentscheidung klären zu lassen.
Hierbei gibt es einen sehr wichtigen Unterschied zu beachten:
Die gerichtliche Entscheidung für den Zeitraum der Trennung begrenzt eine Zuweisung der Wohnung zeitlich bis zur Rechtskraft der Ehescheidung. Eine Zuweisung der Ehewohnung für die Zeit nach der Ehescheidung ist dagegen endgültig!
Ein weiterer wichtiger Punkt, der in diesem Zusammenhang oft übersehen wird, aber eine wichtige Rolle spielt: Die gerichtliche Entscheidung über die Zuweisung der Ehewohnung hat auch unmittelbare rechtliche Auswirkung auf Beziehungen der Eheleute zu Dritten wie beispielsweise auf das Mietvertragsverhältnis mit dem Vermieter.
Von einem spontanen Auszug aus der Ehewohnung, ohne dass vorher eine entsprechende Vereinbarung oder eine gerichtliche Regelung getroffen wurde, rate ich dringend ab! Denn die negativen rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben können, sind im Nachhinein nur schwer zu korrigieren.
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