Versorgungsausgleich bei Ehescheidung

Mit der Ehescheidung werden auch die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen, so dass jeder Ehegatte in diesem Zeitraum gleich hohe Anwartschaften erhält.

Noch Fragen zum Versorgungsausgleich offen geblieben? Termin vereinbaren?

Für Fragen zum Thema Versorgungsausgleich stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Telefon 04131 – 40 11 77

Alternativ können Sie uns auch hier eine eMail senden … wir helfen Ihnen gerne und schnell weiter.

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