Durch das Unterhaltsrecht und damit das finanzielle Einstehen füreinander ist jedes Familienmitglied entweder als Kind, Mutter, Vater oder als Ehepartner unmittelbar betroffen, sei es in Form der Verantwortung zwischen Eltern und Kind, als eheliche oder nacheheliche Solidarität oder bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen.

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts zum 1.1.2008 reagiert auf die gesellschaftlichen Veränderungen und beinhaltet unter anderem den Vorrang des Unterhaltes minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder. Besonderer Beratungsbedarf besteht in der Praxis beim Scheidungsunterhalt und zwar infolge der gesetzlichen Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung, der Abschaffung des klassischen Altersphasenmodells beim Betreuungsunterhalt sowie der Begrenzungsmöglichkeiten.

Es bedarf einer genauen Ermittlung der persönlichen Situation der Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten, um die Dauer und Höhe eines Unterhaltsanspruchs beurteilen zu können.

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